Wissen Ihre Mitarbeiter wie sie sich verhalten sollen, wenn es brennt? Haben Sie praktische Erfahrung im Umgang mit einem Feuerlöscher? Die Ausbildung eines Brandschutzhelfers ist gesetzlich vorgeschrieben.
In Verbindung mit unserem Kooperationspartner Patrik Nitze bieten wir Ihnen die Ausbildung von Brandschutzhelfern im Raum Norddeutschland an.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 10 Abs. 2 fordert vom Arbeitgeber / Unternehmer die Benennung von Mitarbeitern, die Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz und in der Bekämpfung bei Entstehungsbränden übernehmen
Ein Anteil von 5% der Beschäftigten ist gesetzlich vorgeschrieben.
Dies gilt auch für Kleinbetriebe: Bereits ab einem Beschäftigten ist ein Brandschutzhelfer erforderlich.
Die Ausbildung der Brandschutzhelfer ist durch die DGUV 205-023 und ASR A2.2 geregelt. Die Inhalte dieser Vorschriften bilden die Grundlage unserer Seminarinhalte