Diese Betreuungsform steht allen Betrieben mit maximal zehn Vollzeit- oder bis zu zwanzig Teilzeit-Beschäftigten offen. Das Unternehmen entscheidet selbst, wie viel Betreuung und Beratung es benötigt - eine einfache und wirtschaftliche Option für kleine Unternehmen.
Jedes Unternehmen muss eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung erstellen, in der es die potenziellen Gesundheitsgefahren im Betrieb erfasst, Maßnahmen festlegt, um sie zu beseitigen, und diese dann auch umsetzt. Diese Gefährdungsbeurteilung soll bei allen gravierenden Veränderungen im Betrieb aktualisiert werden, spätestens aber nach fünf Jahren. Dazu ist die Unterstützung eines Betriebsarztes bzw. einer Betriebsärztin oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit notwendig.
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