Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin für
Große Betriebe

Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten

Bei der Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten beraten und unterstützen der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit das Unternehmen kontinuierlich beim Arbeitsschutz.


Wie funktioniert die Regelbetreuung?

Für die Grundbetreuung gelten feste Einsatzzeiten – abhängig von der Betriebsart – und zwar gemeinsam für den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin sowie für die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Grundbetreuung umfasst Basisleistungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz, die unabhängig von der Größe des Betriebes anfallen. In der betriebsspezifischen Betreuung wird darüber hinaus der individuelle Bedarf im Unternehmen untersucht.


Einsatzzeiten und welche Aufgabenfelder unter anderem zu berücksichtigen sind, sind in der DGUV Vorschrift 2 geregelt.


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