FAQ
Hier finden Sie die häufigsten Fragen rund um die BGW-Seminare. Sollten Sie darüber hinaus weitere Informationen wünschen, können Sie gerne jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen. Wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Betreuungsmodellen.
1. Reicht dieser eine Termin als vollständige BGW-Erstschulung für Betriebe im Unternehmermodell bis 50 Beschäftigte?
Antwort: Dieser eine Seminartermin reicht als vollständige Erstschulung.
2. Genügt meine Teilnahme als aktiv tätige/r Geschäftsführer/in?
Antwort: Ja, Ihre Teilnahme als Geschäftsführer/in ist ausreichend. Sie können die Teilnahme auch an eine/n Stellvertreter/in delegieren (Unternehmerpflichtenbeauftragte/r).
3. Gibt es zusätzliche Termine, Selbstlernaufgaben oder Tests?
Antwort: Es gibt keine zusätzlichen Termine, Aufgabe oder Tests.
4. Wann und in welcher Form erhalte ich die persönliche Teilnahmebescheinigung als Nachweis nach Anlage 3 der DGUV Vorschrift 2?
Antwort: Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach Teilnahme am Seminar als PDF-Dokument per E-Mail.
5. Ist der aktuelle Preis zzgl. MwSt. der einmalige Gesamtpreis inklusive der Betreuungsvereinbarung für fünf Jahre? Gibt es weitere Grund-, Jahres- oder Verwaltungsgebühren?
Antwort: Es gibt keine weiteren Gebühren. Weitere Kosten kommen nur auf Sie zu, wenn Sie weitere Dienstleistungen im Rahmen der alternativen Betreuung in Anspruch nehmen.
6. Melden Sie die Betreuung an die BGW und welche Nachweise erhalte ich?
Antwort: Ja, wir melden die Betreuung der BGW und Sie erhalten einen Teilnahmenachweis.
7. Gibt es eine Kostenübernahme oder Erstattung durch die BGW?
Antwort: Es gibt für das Seminar keine Erstattung oder Übernahme der Kosten durch die BGW. Sie haben aber im Anschluss an das Seminar Anspruch auf eine weiterführende, kostenlose Teleberatung zur Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung oder anderen Beratungsleistungen bei uns. Die Kosten dafür trägt die BGW.
8. Wann ist die Fortbildung fällig? Können dafür BGW-Online-Kurse genutzt werden und bleibt die Betreuung bei Ihnen dann bestehen? Welche Folgekosten entstehen?
Antwort: Die Fortbildung muss innerhalb von 5 Jahren erfolgen. Sie können äquivalent dazu 5 BGW-Online-Kurse inklusive absolvierter Tests nutzen und dennoch bei uns betreut bleiben, wenn Sie uns einen Nachweis über die Absolvierung der Kurse geben können. Folgekosten entstehen Ihnen nur dann, wenn Sie Dienstleistungen im Rahmen der alternativen Betreuung in Anspruch nehmen. Die aktuellen Preise für das BGW-Folgeseminar finden Sie auf unserer Internetseite.
9. Kann ich eine/n Mitarbeiter/in mitbringen?
Antwort: Ja, die zweite teilnehmende Person aus Ihrem Betrieb ist kostenlos.